Kosten
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine genauen Preise nennen können, denn die Höhe der Vergütung ist an verschiedenen Faktoren geknüpft. Die Gebühren für anwaltliche Leistungen sind im sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.
Die Kosten einer Erstberatung werden vorher zwischen Anwalt und Mandant verabredet. Als Maßstab ist jedoch ein Betrag bis maximal 190,00 EUR plus den aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz anzusehen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Kosten meist niedriger ausfallen – es ist daher immer sinnvoll, wenn Sie uns vorab kontaktieren. Die schon in Rechnung und eventuell bezahlten Gebühren werden mit einer Mandatserteilung verrechnet.